Haben Sie nach dem Einkauf bei obi in Ihrer Stadt eine böse Überraschung an der Windschutzscheibe oder per Post erhalten? Private Parkraumbewirtschafter wie der Parkfirma fordern oft 30 € bis 50 € Vertragsstrafe. Was viele nicht wissen: Wir bewegen uns hier im Zivilrecht, nicht im öffentlichen Straßenverkehrsrecht! Hier gelten extrem strenge Regeln (DSGVO, AGB-Recht), gegen die die Betreiber massenhaft verstoßen.
Bei OBI dauert der Einkauf oft länger – Fachberatung, Sperrgut einladen oder Schlangestehen an der Kasse treiben die Parkzeit in die Höhe. Die Kamerasysteme der Überwacher kennen hier leider keine Kulanz.
Achtung Falle: Greifen Sie jetzt nicht aus dem ersten Ärger heraus zur Tastatur. Wer spontan schreibt ("Ich habe ewig auf den Berater gewartet..."), outet sich ungewollt als Fahrer. Das ist juristisch unklug. Erstellen Sie lieber direkt hier Ihr maßgeschneidertes Widerspruchsschreiben.
Redaktionell geprüft am: 20.05.2026
Egal ob private Parkplatzabzocke, Blitzer oder Ärger nach einem Auffahrunfall: Mit einer guten Verkehrsrechtsschutzversicherung geben Sie den Vorgang einfach an einen Anwalt ab – ohne Kostenrisiko.
Verkehrsrechtsschutz-Tarife vergleichen (ab wenigen Euro/Monat)Wer auf dem Gelände von obi in Ihrer Stadt parkt, schließt laut den Betreibern automatisch einen Vertrag ab. Doch die rechtlichen Hürden für private Firmen wie der Parkfirma sind extrem hoch.
Anders als beim Falschparken im öffentlichen Raum gibt es im privaten Zivilrecht keine Halterhaftung für Parkverstöße. Der Vertrag kommt ausschließlich mit dem tatsächlichen Fahrer zustande, nicht automatisch mit dem Besitzer des Autos (vgl. BGH-Urteil Az. XII ZR 13/19). Wenn Sie als Halter von der Parkfirma angeschrieben werden und der Firma mitteilen, dass Sie an dem Tag nicht gefahren sind, liegt die Beweislast beim Betreiber. Diesen Beweis können private Firmen oft schlichtweg nicht erbringen.
Viele Parkplätze nutzen heute Kennzeichenscanner direkt an der Schranke oder Einfahrt. Laut Datenschutzgrundverordnung (Art. 13 DSGVO) müssen Sie jedoch vor der Erfassung Ihrer Daten gut sichtbar über die Videoüberwachung informiert werden. Hängt das Schild erst hinter der Linie, ab der die Kamera bereits ausgelöst hat, ist die Datenerhebung hochgradig illegal. In solchen Fällen entfällt oft die Vertragsgrundlage.
Vertragsstrafen von der Parkfirma sind nur gültig, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wirksam in den Vertrag einbezogen wurden (§ 305 Abs. 2 BGB). Das bedeutet: Die Schilder mit den genauen Parkregeln und Strafen müssen bei der Einfahrt zwingend ins Auge fallen. Sind sie zugewachsen, im Dunkeln völlig unbeleuchtet, verdeckt oder viel zu klein gedruckt (sog. überraschende Klausel nach § 305c BGB), müssen Sie nicht zahlen.
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Wichtiger Hinweis: Unsere Tools bieten Hilfe zur Selbsthilfe bei Parkverstößen, Blitzern oder Abstandsverstößen. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung durch einen Anwalt.
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