Dein Auto ist plötzlich weg? Keine Panik. In vielen Fällen wurde das Fahrzeug abgeschleppt oder umgesetzt. Hier erfährst du, wie du schnell herausfindest, wo dein Auto steht, worauf du bei der Abholung achten solltest und welche Unterlagen du normalerweise benötigst.
Bevor du von einem Diebstahl ausgehst, solltest du zunächst prüfen, ob dein Fahrzeug möglicherweise abgeschleppt oder umgesetzt wurde. Gerade in Innenstädten, bei Veranstaltungen, Baustellen, Halteverbotszonen oder Rettungswegen werden Fahrzeuge regelmäßig umgesetzt.
Wichtig: Auch wenn du keinen Abschlepphinweis am ursprünglichen Stellplatz findest, kann das Fahrzeug bereits abtransportiert worden sein. Deshalb solltest du zunächst bei der zuständigen Polizei oder Ordnungsbehörde nachfragen.
Der erste Schritt ist herauszufinden, ob dein Fahrzeug tatsächlich abgeschleppt wurde und wo es sich befindet. Je nach Stadt gibt es unterschiedliche Verfahren. Manche Städte bieten eine Online-Abfrage über das Kennzeichen an, andere geben telefonisch Auskunft.
Wo dein Fahrzeug landet, hängt davon ab, wer die Abschleppmaßnahme veranlasst hat. Das kann beispielsweise die Polizei, das Ordnungsamt oder eine andere zuständige Behörde sein.
Außerdem verfügen viele Städte nicht über eine eigene Verwahrstelle. Das abgeschleppte Fahrzeug kann stattdessen bei einem von der Stadt oder Polizei beauftragten Abschleppunternehmen stehen.
Deshalb solltest du nicht einfach direkt zu einem vermeintlichen Abschlepphof fahren. Warte zunächst auf die Bestätigung des tatsächlichen Verwahrortes.
Informiere dich vor der Fahrt zur Verwahrstelle über die Öffnungszeiten und die benötigten Unterlagen. Einige Verwahrstellen haben feste Abholzeiten oder verlangen eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme.
Damit du dein Fahrzeug möglichst ohne zusätzliche Verzögerung abholen kannst, solltest du einige Unterlagen und Dokumente bereithalten.
Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, kann je nach Stadt, Behörde und Verwahrstelle unterschiedlich sein. Im Zweifel solltest du vorher telefonisch nachfragen.
Bevor du das Fahrzeug vom Verwahrplatz abholst, solltest du dir ausreichend Zeit für eine kurze Kontrolle nehmen. Besonders wichtig ist der Zustand des Fahrzeugs.
Wenn du eine neue Beschädigung feststellst, fotografiere sie direkt vor Ort. Am besten machst du Übersichtsaufnahmen des gesamten Fahrzeugs und anschließend detaillierte Fotos der betreffenden Stelle. Notiere dir außerdem Datum, Uhrzeit und – wenn möglich – den Namen der zuständigen Ansprechperson.
Wenn du bei der Abholung eine Beschädigung feststellst, solltest du diese sofort ansprechen und dokumentieren. Unterschreibe nicht vorschnell eine Erklärung, mit der du einen mängelfreien Zustand bestätigst, wenn du tatsächlich einen Schaden festgestellt hast.
Lass dir – soweit vorgesehen – die Möglichkeit geben, deine Feststellung schriftlich aufnehmen zu lassen. Fertige Fotos an und bewahre sämtliche Unterlagen, Quittungen und Belege auf.
Ob und gegenüber wem ein Schadenersatzanspruch besteht, hängt vom konkreten Einzelfall ab. Bei größeren Schäden kann es sinnvoll sein, den Vorgang rechtlich prüfen zu lassen.
Bei einer Abschleppmaßnahme können verschiedene Kosten entstehen. Dazu können beispielsweise die Kosten für das Abschleppen, die Verwahrung sowie weitere behördliche Gebühren gehören.
Die Höhe ist von der Stadt, dem Grund der Abschleppmaßnahme und der jeweiligen Gebührenordnung abhängig. Deshalb solltest du dich bei der zuständigen Behörde oder Verwahrstelle über die konkret anfallenden Kosten informieren.
Wichtig: Wenn du der Meinung bist, dass das Abschleppen unberechtigt war, bedeutet die Abholung des Fahrzeugs nicht automatisch, dass du auf mögliche rechtliche Einwendungen verzichten musst. Bewahre deshalb Bescheide, Rechnungen und sonstige Unterlagen gut auf.
Besonders häufig werden Fahrzeuge abgeschleppt, weil nachträglich ein Halteverbot eingerichtet wurde – beispielsweise wegen eines Umzugs, einer Baustelle, eines Krans oder einer Veranstaltung.
Wenn du dein Fahrzeug ursprünglich dort abstellen durftest, solltest du dir möglichst genau merken oder dokumentieren, welche Beschilderung zum Zeitpunkt des Abstellens vorhanden war.
Falls sich die Beschilderung später geändert hat, können Zeitpunkt und Art der Aufstellung für die rechtliche Bewertung relevant sein.
Eine pauschale Zuständigkeit gibt es nicht. Entscheidend ist, wer das Abschleppen veranlasst hat.
Wenn du nicht weißt, welche Stelle zuständig ist, ist die örtliche Polizei häufig ein guter erster Ansprechpartner. Sie kann dir gegebenenfalls mitteilen, ob das Fahrzeug umgesetzt oder abgeschleppt wurde und welche Stelle weitere Auskunft geben kann.
Damit du nicht lange suchen musst, haben wir im Anschluss die offiziellen Anlaufstellen für zahlreiche deutsche Städte zusammengestellt. Wo eine direkte Online-Abfrage für abgeschleppte Fahrzeuge vorhanden ist, verlinken wir möglichst direkt dorthin. Gibt es keine eigene Abschlepp-Suche, findest du stattdessen die offizielle Stadt-, Polizei- oder Ordnungsamtsseite mit den entsprechenden Kontaktdaten.
Wähle deine Stadt aus, um die zuständige Online-Abfrage, Verwahrstelle oder Behörde zu finden.
Wichtig: Nicht jede Stadt bietet eine eigene Online-Abfrage für abgeschleppte Fahrzeuge an. Wir haben deshalb, soweit möglich, die direkte offizielle Such- oder Informationsseite der jeweiligen Stadt bzw. Behörde verlinkt. Wenn keine spezielle Abschlepp-Suche vorhanden ist, führt der Link zur offiziellen Stadt-, Polizei- oder Ordnungsamtsseite. Dort findest du die zuständige Stelle oder weitere Kontaktdaten für die Auskunft zum Fahrzeug.
Tipp: Halte bei der Anfrage möglichst dein Kennzeichen, den ungefähren Abstellort und – falls bekannt – den Zeitpunkt des Abschleppens bereit. Damit kann die zuständige Stelle dein Fahrzeug in der Regel schneller zuordnen.
Polizei Berlin – Auskunfts- und Fahndungsstelle für umgesetzte und sichergestellte Fahrzeuge.
Berlin Auskunft öffnen →Polizei Hamburg – Zentrale Verwahrstelle für abgeschleppte Fahrzeuge.
Hamburg Verwahrstelle öffnen →Landeshauptstadt München – Informationen zu abgeschleppten Fahrzeugen und zentraler Verwahrstelle.
München Auskunft öffnen →Verkehrsdienst der Stadt Köln – Auskunft über den Verbleib abgeschleppter Fahrzeuge.
Köln Auskunft öffnen →Stadt Frankfurt – Abschleppungen und Auskunft über Polizeirevier bzw. Straßenverkehrsamt.
Frankfurt Auskunft öffnen →Landeshauptstadt Stuttgart – Informationen zum Abschleppen von Fahrzeugen.
Stuttgart Auskunft öffnen →Ordnungsamt Düsseldorf – Abschleppmaßnahmen und Auskunft über den Standort.
Düsseldorf Auskunft öffnen →Polizeidirektion Leipzig – zentrale Anlaufstelle der Polizei für die Stadt Leipzig.
Leipzig Polizei öffnen →Stadt Dortmund – Ordnungsamt und Verkehrsüberwachung. Bei Abschleppmaßnahmen ist die Stadt zuständig.
Dortmund Auskunft öffnen →Stadt Essen – Ordnungsamt und Verkehrsüberwachung für abgeschleppte Fahrzeuge.
Essen Auskunft öffnen →Polizei Bremen – Informationen zu Abschleppmaßnahmen und Service Bremen.
Bremen Auskunft öffnen →Polizeidirektion Hannover – Ansprechpartner für abgeschleppte bzw. umgesetzte Fahrzeuge.
Hannover Polizei öffnen →Landeshauptstadt Dresden – Verkehrs- und Ordnungsbehörden bzw. Polizei als Anlaufstelle.
Dresden Auskunft öffnen →Stadt Duisburg – Bürger- und Ordnungsangelegenheiten sowie Verkehrsüberwachung.
Duisburg Auskunft öffnen →Stadt Wuppertal – Verkehrs- und Ordnungsbehörde; insbesondere bei Sicherstellung nicht zugelassener Fahrzeuge.
Wuppertal Auskunft öffnen →Stadt Mannheim – zentrale Informationsstelle über den Verbleib abgeschleppter Fahrzeuge ist die Leitstelle des Polizeipräsidiums Mannheim.
Mannheim Auskunft öffnen →Stadt Karlsruhe – Verkehrsüberwachung und Informationen zu Abschleppmaßnahmen.
Karlsruhe Auskunft öffnen →Stadt Augsburg – Verkehrsüberwachung / Ordnungsbehörden und Polizei.
Augsburg Auskunft öffnen →Landeshauptstadt Wiesbaden – Verkehrsüberwachung / Ordnungsamt.
Wiesbaden Auskunft öffnen →Stadt Münster – Ordnungsamt. Standortauskunft über die Leitstelle der Polizei.
Münster Auskunft öffnen →Stadt Rostock – Park- und Halteverbot; Standortauskunft über die Polizei.
Rostock Auskunft öffnen →Landeshauptstadt Potsdam – Arbeitsgruppe Inspektionsaußendienst / Einsatzzentrale.
Potsdam Auskunft öffnen →Landeshauptstadt Saarbrücken – Ordnungsamt / Verkehrsüberwachung und Polizei.
Saarbrücken Auskunft öffnen →Landeshauptstadt Dresden – Auskunft über abgeschleppte Fahrzeuge durch Ordnungsamt bzw. Polizei. Dresden betreibt keine zentrale Verwahrstelle; Fahrzeuge werden in der Regel in der Nähe des Abschlepportes abgestellt.
Dresden Auskunft öffnen →Landeshauptstadt Magdeburg – Ordnungsamt und Polizei sind die Ansprechpartner für Auskünfte zum Verbleib abgeschleppter Fahrzeuge.
Magdeburg Auskunft öffnen →Landeshauptstadt Potsdam – Arbeitsgruppe Inspektionsaußendienst / Einsatzzentrale. Telefonische Auskunft: 0331 289-1642.
Potsdam Verwahrstelle öffnen →Landeshauptstadt Kiel – Informationen zu abgeschleppten Fahrzeugen erhält man bei Polizei oder Ordnungsamt. Dort wird der Verwahrort mitgeteilt.
Kiel Auskunft öffnen →Landeshauptstadt Schwerin – Kommunaler Ordnungsdienst. Auskunft über abgeschleppte Fahrzeuge: 0385 545-1830. Nach Abschluss der Maßnahme kann alternativ die Polizei Auskunft geben.
Schwerin Auskunft öffnen →Landeshauptstadt Erfurt – Ordnungsbehörde und Polizei als Anlaufstellen für abgeschleppte bzw. umgesetzte Fahrzeuge.
Erfurt Auskunft öffnen →Landeshauptstadt Wiesbaden – Amt für Straßenverkehr und Stadtpolizei. Seit Mai 2025 wird das Abschleppen von Fahrzeugen dort organisiert.
Wiesbaden Auskunft öffnen →Landeshauptstadt Mainz – Verkehrsüberwachungsamt mit eigener Abteilung für Bußgeldstelle und Abschleppangelegenheiten. Telefon: 06131 12-2181.
Mainz Auskunft öffnen →Landeshauptstadt Saarbrücken – Ordnungsamt und Polizei sind die zuständigen Anlaufstellen bei abgeschleppten Fahrzeugen.
Saarbrücken Auskunft öffnen →Stadt Nürnberg – Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) und Polizei. Insbesondere bei nicht zugelassenen Fahrzeugen ist SÖR für Abschleppmaßnahmen zuständig.
Nürnberg Auskunft öffnen →Stadt Duisburg – Abschleppmaßnahmen. Außerhalb der städtischen Dienstzeiten erteilt die Leitstelle der Polizei unter 0203 280-0 Auskunft über den Verwahrungsort.
Duisburg Auskunft öffnen →Stadt Bochum – Ordnungsamt / Verkehrsüberwachung und Polizei als Anlaufstellen für abgeschleppte Fahrzeuge.
Bochum Auskunft öffnen →Stadt Wuppertal – Ordnungsamt. Für Fragen, ob ein Fahrzeug durch das Ordnungsamt abgeschleppt wurde, ist die Leitstelle des Ordnungsdienstes unter 0202 563-4000 zuständig.
Wuppertal Auskunft öffnen →Stadt Bielefeld – Ordnungsamt / Stadtwache und Verkehrsüberwachung. Bei Abschleppmaßnahmen wird der Verbleib über die zuständigen Behörden mitgeteilt.
Bielefeld Auskunft öffnen →Bundesstadt Bonn – Ordnungsamt / Verkehrsüberwachung und Polizei. Bei abgeschleppten Fahrzeugen wird der Verwahrort über die zuständige Stelle mitgeteilt.
Bonn Auskunft öffnen →Stadt Mannheim – zentrale Informationsstelle über den Verbleib aller abgeschleppten Fahrzeuge ist die Leitstelle des Polizeipräsidiums Mannheim. Telefon: 0621 174-0.
Mannheim Verwahrstelle öffnen →Stadt Karlsruhe – Verkehrsüberwachung / Ordnungs- und Bürgeramt ist für Abschleppmaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum zuständig.
Karlsruhe Auskunft öffnen →Stadt Gelsenkirchen – Kommunaler Ordnungsdienst und Verkehrsüberwachungsdienst. Bei Abschleppmaßnahmen ist die Leitstelle Sicherheit und Ordnung zentrale Anlaufstelle.
Gelsenkirchen Auskunft öffnen →Stadt Mönchengladbach – Ordnungsamt und Verkehrsüberwachung. Bei abgeschleppten Fahrzeugen wird über die zuständigen Behörden der Verwahrort mitgeteilt.
Mönchengladbach Auskunft öffnen →Stadt Augsburg – Ordnungsamt / Parkraumüberwachung. Die Parkraumüberwachung ist auch für Abschleppmaßnahmen im ruhenden Verkehr zuständig.
Augsburg Auskunft öffnen →Stadt Aachen – abgeschleppte Fahrzeuge werden bei der Firma Faensen, Strangenhäuschen 14, 52070 Aachen, verwahrt. Telefon: 0241 705130.
Aachen Verwahrstelle öffnen →Stadt Chemnitz – Ordnungsamt / Verkehrsüberwachung. Bei einer Abschleppmaßnahme kann der Verwahrort über die zuständige Behörde erfragt werden.
Chemnitz Auskunft öffnen →Stadt Braunschweig – Polizei bzw. Ordnungsamt geben Auskunft, ob das Fahrzeug abgeschleppt wurde, wo es steht und welche Kosten entstanden sind. Die Polizei verfügt laut Stadt über die aktuelleren Daten.
Braunschweig Auskunft öffnen →Stadt Krefeld – Fachbereich Sicherheit und Ordnung / Verkehrsüberwachung. Der Außendienst kann bei Verkehrsbehinderungen Abschleppmaßnahmen veranlassen.
Krefeld Auskunft öffnen →Stadt Halle (Saale) – Fachbereich Sicherheit. Zuständig für Sicherstellung und Abschleppen von Fahrzeugen sowie Verkehrsüberwachung.
Halle Auskunft öffnen →Stadt Freiburg – Verkehrsüberwachung / Polizeibehörde. Für abgeschleppte Fahrzeuge und deren Verwahrung fallen städtische Gebühren an.
Freiburg Auskunft öffnen →Hansestadt Lübeck – Kommunaler Ordnungsdienst. Dieser beauftragt Abschleppmaßnahmen und setzt die entsprechenden Kosten fest.
Lübeck Auskunft öffnen →Stadt Oberhausen – Allgemeine Gefahrenabwehr / Verkehrsüberwachung. Zuständig für Abschleppmaßnahmen im öffentlichen Straßenraum.
Oberhausen Auskunft öffnen →Stadt Hagen – bei städtischen Abschleppmaßnahmen ist ABS Abschlepp- & Bergeservice zuständig. Telefon: 02331 4833522. Die Verkehrsüberwachung ist unter 02331 207-4902 erreichbar.
Hagen Auskunft öffnen →Stadt Regensburg – Verkehrsüberwachung und Ordnungsbehörde. Bei Abschleppmaßnahmen kann der Verwahrort über die zuständige Stelle erfragt werden.
Regensburg Auskunft öffnen →Stadt Kassel – Ordnungsamt / Verkehrsüberwachung und Polizei sind die zuständigen Anlaufstellen bei abgeschleppten Fahrzeugen.
Kassel Auskunft öffnen →Stadt Osnabrück – Verkehrsüberwachung und Ordnungsbehörde. Bei Abschleppmaßnahmen kann der Verbleib des Fahrzeuges über die zuständigen Stellen bzw. die Polizei erfragt werden.
Osnabrück Auskunft öffnen →Stadt Oldenburg – Verkehrsüberwachung und Kommunaler Ordnungsdienst. Bei einer städtisch veranlassten Abschleppmaßnahme ist die Stadt bzw. Polizei die Anlaufstelle für die Standortauskunft.
Oldenburg Auskunft öffnen →Stadt Leverkusen – Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr. Die Verkehrsüberwachung kann Abschleppmaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum veranlassen.
Leverkusen Auskunft öffnen →Stadt Darmstadt – Stadtpolizei. Der Standort eines abgeschleppten oder umgesetzten Fahrzeuges kann telefonisch erfragt werden: 06151 13-2255 oder 06151 13-2265.
Darmstadt Auskunft öffnen →Stadt Paderborn – Ordnungsamt / Verkehrsüberwachung. Informationen zu Abschleppmaßnahmen und dem Verbleib des Fahrzeuges erhalten Betroffene bei der zuständigen Ordnungsbehörde.
Paderborn Auskunft öffnen →Stadt Göttingen – Fachbereich Ordnung / Verkehrsüberwachung. Bei einer Abschleppmaßnahme kann die zuständige Behörde Auskunft über den Standort des Fahrzeuges geben.
Göttingen Auskunft öffnen →Stadt Wolfsburg – Straßenverkehr / Städtischer Ordnungsdienst. Bei städtischen Abschleppmaßnahmen ist die Verkehrsbehörde die zentrale Anlaufstelle.
Wolfsburg Auskunft öffnen →Stadt Ulm – Verkehrsüberwachung / Bürgerdienste. Bei widerrechtlich abgestellten Fahrzeugen können Abschleppmaßnahmen veranlasst werden.
Ulm Auskunft öffnen →Stadt Heilbronn – Ordnungsamt / Verkehrsüberwachung. Die Stadt veranlasst Abschleppmaßnahmen bei erheblichen Verkehrsbehinderungen und in Rettungswegen.
Heilbronn Auskunft öffnen →Stadt Ingolstadt – Amt für Verkehrsmanagement und Geoinformation / Straßenverkehrsamt. Bei Abschleppmaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum sind Verkehrsbehörde bzw. Polizei zuständig.
Ingolstadt Auskunft öffnen →Stadt Würzburg – Fachbereich Tiefbau und Verkehrswesen / Verkehrsregelung. Die Stadt lässt insbesondere nicht zugelassene bzw. abgemeldete Fahrzeuge nach Ablauf der Fristen abschleppen.
Würzburg Auskunft öffnen →Stadt Fürth – Straßenverkehr / Kommunaler Ordnungsdienst. Abschleppmaßnahmen werden insbesondere bei Verkehrsbehinderungen und widerrechtlichem Parken veranlasst.
Fürth Auskunft öffnen →Stadt Erlangen – Straßenverkehr / Verkehrsüberwachung und Polizei. Für ein im öffentlichen Verkehrsraum abgeschlepptes Fahrzeug ist die zuständige Verkehrsbehörde bzw. Polizei die Anlaufstelle.
Erlangen Auskunft öffnen →Kommunalservice Jena – zentrale Verwahrung abgeschleppter Fahrzeuge. Betriebshof Löbstedter Straße 68, 07749 Jena. Telefon: 0151 11470311.
Jena Verwahrstelle öffnen →Stadt Koblenz – Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes. Zuständig für die Auskunft über abgeschleppte Fahrzeuge. Telefon: 0261 129-4567.
Koblenz Auskunft öffnen →