Ratgeber: Ticket vergessen – Was nun?
Die Fahrkartenkontrolleure steigen ein, der Griff in die Tasche geht ins Leere. Das Ticket liegt zu Hause auf dem Küchentisch oder der Handy-Akku hat genau in diesem Moment den Geist aufgegeben. Die Folge? Ein Zettel über ein sogenanntes Erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) in Höhe von 60 Euro.
Doch keine Panik: Wenn Sie eigentlich ein Ticket besitzen, müssen Sie diese 60 Euro in den meisten Fällen nicht bezahlen.
Das Recht auf Ihrer Seite: § 9 EVO
Die rechtliche Grundlage liefert die Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO). In § 9 Abs. 3 EVO ist klar geregelt: Wer zum Zeitpunkt der Kontrolle Inhaber einer gültigen, auf ihn personalisierten Zeitkarte war, diese aber lediglich nicht vorzeigen konnte, muss nicht die vollen 60 Euro Strafe zahlen.
Stattdessen wird lediglich eine kleine Bearbeitungsgebühr fällig, die gesetzlich auf maximal 7 Euro gedeckelt ist. Voraussetzung: Sie weisen das Ticket fristgerecht beim Verkehrsunternehmen nach.
Hatten Sie zum Zeitpunkt der Kontrolle ein auf Ihren Namen ausgestelltes, gültiges Ticket (z.B. Deutschlandticket, personalisierte Monatskarte)?
Glückwunsch! Sie müssen keine 60 € zahlen.
Gemäß § 9 EVO haben Sie das Recht, Ihr Ticket nachzureichen. Sie zahlen nur die reduzierte Bearbeitungsgebühr (maximal 7 €).
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Leider kein Anspruch auf Ermäßigung
Die Reduzierung auf 7 € greift laut § 9 EVO leider nur bei *personalisierten* Tickets (Tickets mit Ihrem Namen), die bereits vor Fahrtantritt gültig waren (z.B. ein Abo). Übertragbare Tickets (Papiertickets ohne Namen) können nicht nachträglich anerkannt werden.
Check neu startenFrist abgelaufen
Die gesetzliche Frist, um ein vergessenes Ticket nachzureichen, beträgt in der Regel exakt 14 Tage. Ist diese Frist verstrichen, haben die Verkehrsunternehmen rechtlich Anspruch auf die vollen 60 € EBE.
Check neu startenSo sieht das in der Praxis aus (Fallbeispiele)
Anna fährt morgens mit der S-Bahn zur Uni. Sie hat ein gültiges Deutschlandticket als App auf ihrem Smartphone. Genau als die Kontrolleure kommen, schaltet sich ihr Handy wegen eines leeren Akkus ab. Sie erhält einen EBE-Beleg über 60 Euro.
Die Lösung: Da das Ticket personalisiert ist und zum Zeitpunkt der Fahrt existierte, reicht Anna ihr Ticket fristgerecht ein. Sie zahlt am Ende nur 7 Euro.
Max hat eine übertragbare Monatskarte (ohne Namen) gekauft. Er vergisst sie morgens in der anderen Jacke und wird kontrolliert.
Die Lösung: Schlechte Nachrichten für Max. Da das Ticket nicht auf seinen Namen personalisiert ist, greift § 9 EVO nicht. Er muss die vollen 60 Euro zahlen, da er die Karte theoretisch einem Freund hätte geben können.
Wie Sie das Ticket richtig nachreichen
Der wichtigste Faktor ist die Frist. Sie haben in der Regel genau 14 Tage Zeit, um dem Verkehrsunternehmen zu beweisen, dass Sie Inhaber eines gültigen Abos sind. Verpassen Sie diese Frist, ist die Ermäßigung auf 7 Euro hinfällig und die vollen 60 Euro können gerichtlich eingefordert werden.
Was Sie benötigen:
- Den EBE-Beleg (Quittung der Kontrolleure) inklusive Aktenzeichen/Vorgangsnummer.
- Einen Nachweis über Ihr personalisiertes Ticket (Screenshot der App, Kopie der Chipkarte).
- Ein kurzes Anschreiben zur Wahrung der Frist.
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