60 Euro Strafe in Bus & Bahn: Erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) abwehren
Wer in Bussen, Straßenbahnen oder Regionalzügen ohne gültigen Fahrausweis angetroffen wird, erhält in der Regel eine Zahlungsaufforderung über 60 Euro. Dieses sogenannte „Erhöhte Beförderungsentgelt“ (EBE) basiert auf der Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) sowie den Allgemeinen Beförderungsbedingungen der jeweiligen Verkehrsverbünde. Es handelt sich hierbei primär um eine zivilrechtliche Vertragsstrafe, da Sie mit dem Betreten des Verkehrsmittels stillschweigend einen Beförderungsvertrag abschließen.
Doch nicht jede 60-Euro-Forderung ist rechtmäßig. Gerade im Zeitalter digitaler Tickets (App-Ausfälle, leere Akkus) oder bei defekter Infrastruktur (kaputte Automaten und Entwerter) trifft den Fahrgast oft keine Schuld. In diesen Fällen sind die Verkehrsunternehmen verpflichtet, die Strafe zu erlassen oder auf eine geringe Bearbeitungsgebühr zu reduzieren.
Wichtige Unterscheidung:
Das vertragsrechtliche EBE (60 Euro) ist strikt vom Straftatbestand des „Erschleichens von Leistungen“ (§ 265a StGB) zu trennen. Verkehrsbetriebe erstatten meist erst bei wiederholtem Fahren ohne Fahrschein (Vorsatz) eine polizeiliche Strafanzeige. Bei Erstverstößen, App-Fehlern oder defekten Automaten bewegen wir uns im reinen Zivil- und Vertragsrecht.
Einspruchs-Assistent starten:
Wählen Sie Ihren regionalen Verkehrsbetrieb oder Verbund aus, um ein strukturiertes Widerspruchsschreiben gegen die 60 Euro Forderung aufzusetzen:
Verfahrenshinweise bei Ticket-Kontrollen
Sollten Sie ohne (gültiges) Ticket kontrolliert werden und eine Zahlungsaufforderung („Gelber Zettel“ / Kassenbon) erhalten, ist eine sofortige Dokumentation der Umstände essenziell, um die Forderung später erfolgreich abwehren zu können:
Rechtliche Leitlinien zur Sachverhaltsprüfung:
App-Störungen / Online-Tickets: Konnten Sie das Ticket nicht kaufen, weil die Server down waren oder die App eingefroren ist? Machen Sie sofort einen Screenshot der Fehlermeldung inkl. Uhrzeit! Dies beweist Ihren Kaufwillen.
Automaten- & Entwerter-Defekt: War der Fahrkartenautomat am Bahnsteig defekt, notieren Sie zwingend die Automaten-Nummer (meist ein Aufkleber auf dem Gerät) und fertigen Sie ein Foto an. Die Verkehrsbetriebe können die Störungsprotokolle der Maschinen sekundengenau auslesen.
Personalisiertes Ticket vergessen: Wenn Sie ein Abo, Deutschlandticket oder Semesterticket besitzen und lediglich den Akku leer hatten oder das Portemonnaie vergessen haben: Zahlen Sie nicht die 60 Euro! Sie haben vertraglich das Recht, das Ticket innerhalb von 14 Tagen nachzuzeigen. Die Gebühr sinkt dann auf 5 bis 7 Euro.
Pflichten im Regionalverkehr: Wenn in einem Regionalzug (RE/RB) der Automat am Bahnhof kaputt war, dürfen Sie einsteigen – Sie müssen sich aber unaufgefordert und sofort beim Zugbegleiter melden, um das Ticket nachzulösen.
Auskunftspflicht: Sie sind verpflichtet, den Kontrolleuren Ihre Personalien wahrheitsgemäß anzugeben (z. B. durch Vorzeigen des Personalausweises). Eine Verweigerung führt in der Regel zum Hinzuziehen der Bundes- oder Landespolizei.
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Inkasso & Strafanzeige abwenden
Ignorieren Sie niemals ein Erhöhtes Beförderungsentgelt. Verkehrsbetriebe schalten sehr schnell teure Inkassobüros ein oder stellen (bei Mehrfachtätern) Strafanzeige wegen Erschleichen von Leistungen. Eine Rechtsschutzversicherung deckt Anwaltskosten bei unberechtigten Forderungen und schützt vor unverhältnismäßiger Eskalation.
Gilt das auch, wenn mein Ticket nicht gestempelt war?
Ja. Ein ungestempeltes Ticket ist gemäß den meisten Beförderungsbedingungen ungültig, es sei denn, es handelt sich um ein Ticket mit festem Gültigkeitsaufdruck. Ist der Entwerter im Bus oder in der Bahn jedoch defekt gewesen, müssen Sie dies dem Prüfer umgehend mitteilen – idealerweise samt Wagennummer. In diesem Fall darf keine Strafe verhängt werden.
Kann ich das EBE bei Verspätungen verrechnen?
Nein. Fahrgastrechte (z.B. Entschädigungen bei Zugausfällen oder Verspätungen ab 60 Minuten) können nicht eigenmächtig mit einem Erhöhten Beförderungsentgelt verrechnet werden. Beide Vorgänge müssen zivilrechtlich getrennt voneinander betrachtet und abgewickelt werden.
Was passiert, wenn mein Handy-Akku während der Fahrt leer geht?
Laut den Nutzungsbedingungen der meisten Apps (z.B. DB Navigator) liegt die Sicherstellung der Vorzeigbarkeit (ausreichender Akkustand) in der Verantwortung des Fahrgastes. Können Sie das Online-Ticket bei der Kontrolle nicht aufrufen, wird zunächst ein EBE ausgestellt. Handelt es sich um ein Ticket mit Ihrem Namen, greift aber die nachträgliche Vorzeigeregelung (Reduzierung auf ca. 7 Euro Bearbeitungsgebühr).
Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der Auswertung der Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) sowie den gängigen Allgemeinen Beförderungsbedingungen deutscher Verkehrsverbünde.
Sie werden von Marc (Projektleitung) & Team redaktionell betreut, um Fahrgästen eine strukturierte Orientierung bei Vertragsstrafen in öffentlichen Verkehrsmitteln zu ermöglichen.
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