Sie wurden in Bus, Tram oder Bahn in Hamburg ohne (gültiges) Ticket angetroffen und sollen nun 60 € „Erhöhtes Beförderungsentgelt“ (EBE) an Hamburger Hochbahn AG zahlen? Häufig ist diese Vertragsstrafe nicht gerechtfertigt. Wenn die Technik versagt, der Automat defekt ist oder Sie Ihr personalisiertes Ticket lediglich zu Hause vergessen haben, müssen Sie die 60 Euro in der Regel nicht voll bezahlen!
Redaktionell geprüft am: 20.05.2026
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Verkehrsrechtsschutz-Tarife vergleichen (ab wenigen Euro/Monat)Wer ohne gültigen Fahrausweis fährt, begeht streng genommen zunächst einmal eine Pflichtverletzung aus dem Beförderungsvertrag. Die geforderten 60 Euro von Hamburger Hochbahn AG in Hamburg sind eine vertraglich festgelegte Pauschale (Vertragsstrafe). Doch genau hier liegt Ihr Vorteil: Verträge verlangen von beiden Seiten die Erfüllung von Pflichten. Kommt das Verkehrsunternehmen seinen Pflichten nicht nach, entfällt oft die Strafe.
Haben Sie ein personalisiertes Ticket, das namentlich auf Sie ausgestellt ist? Wenn Sie dieses bei der Kontrolle lediglich nicht vorzeigen konnten (Handy-Akku leer, Geldbeutel vergessen), haben Sie nicht betrogen. Laut den geltenden Tarifbestimmungen reicht es aus, das Ticket innerhalb von 14 Tagen bei Hamburger Hochbahn AG nachzureichen. Die 60 Euro Strafe müssen dann auf eine geringe Bearbeitungsgebühr (in der Regel 5 bis 7 Euro) reduziert werden.
Wenn der einzige Automat an Ihrer Haltestelle defekt war, können Sie schlichtweg kein Ticket kaufen. Die Beweislast liegt hier zunächst beim Kunden, aber wenn Sie dem Unternehmen die Automaten-Nummer sowie Uhrzeit und Station mitteilen, lässt sich im System des Anbieters genau auslesen, dass eine Störung vorlag. Ähnliches gilt, wenn Sie ein ungestempeltes Ticket dabei hatten, aber die Entwerter-Maschine in der Bahn defekt war. In beiden Fällen ist das Erhöhte Beförderungsentgelt hinfällig, da Sie stets kaufbereit waren.
Die Digitalisierung hat ihre Lücken. Wenn Sie vor Fahrtantritt in der App ein Ticket kaufen wollten, der Server von Hamburger Hochbahn AG jedoch nicht erreichbar war oder der Bezahlvorgang aufgrund von Netzproblemen abbrach, liegt die Schuld nicht bei Ihnen. Schildern Sie diesen Vorgang präzise. Wer den Bestellprozess nachweislich rechtzeitig initiiert hat, wehrt die 60-Euro-Zahlungsaufforderung in den meisten Fällen erfolgreich ab.
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