60 € Strafe von Ihrem Verkehrsbetrieb in Ihrer Stadt? So wehren Sie sich!

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Sie wurden in Bus, Tram oder Bahn in Ihrer Stadt ohne (gültiges) Ticket angetroffen und sollen nun 60 € „Erhöhtes Beförderungsentgelt“ (EBE) an Ihrem Verkehrsbetrieb zahlen? Häufig ist diese Vertragsstrafe nicht gerechtfertigt. Wenn die Technik versagt, der Automat defekt ist oder Sie Ihr personalisiertes Ticket lediglich zu Hause vergessen haben, müssen Sie die 60 Euro in der Regel nicht voll bezahlen!

Gut zu wissen bei Ihrem Verkehrsbetrieb: Das Verkehrsnetz umfasst ein weitläufiges Gebiet. Wer verschiedene Anbieter oder Verbindungen nutzt, sollte auf die jeweilige Ticketgültigkeit achten: Nicht jedes Ticket wird automatisch in allen Zügen oder auf allen Strecken anerkannt.

Redaktionell geprüft am: 20.05.2026

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Welcher Umstand führte dazu, dass Sie kein (gestempeltes) Ticket vorzeigen konnten?

Die folgenden Einspruchsgründe entsprechen den Vorgaben der Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) sowie typischen Beförderungsbedingungen. Welcher Ansatz auf Ihren Fall zutrifft, müssen Sie wahrheitsgemäß selbst beurteilen – Falschangaben können strafbar sein.

Erhöhtes Beförderungsentgelt: Darum verlangen Verkehrsbetriebe 60 Euro

Wer ohne gültigen Fahrausweis fährt, begeht streng genommen zunächst einmal eine Pflichtverletzung aus dem Beförderungsvertrag. Die geforderten 60 Euro von Ihrem Verkehrsbetrieb in Ihrer Stadt sind eine vertraglich festgelegte Pauschale (Vertragsstrafe). Doch genau hier liegt Ihr Vorteil: Verträge verlangen von beiden Seiten die Erfüllung von Pflichten. Kommt das Verkehrsunternehmen seinen Pflichten nicht nach, entfällt oft die Strafe.

Das vergessene Abo (Deutschlandticket / Monatskarte)

Haben Sie ein personalisiertes Ticket, das namentlich auf Sie ausgestellt ist? Wenn Sie dieses bei der Kontrolle lediglich nicht vorzeigen konnten (Handy-Akku leer, Geldbeutel vergessen), haben Sie nicht betrogen. Laut den geltenden Tarifbestimmungen reicht es aus, das Ticket innerhalb von 14 Tagen bei Ihrem Verkehrsbetrieb nachzureichen. Die 60 Euro Strafe müssen dann auf eine geringe Bearbeitungsgebühr (in der Regel 5 bis 7 Euro) reduziert werden.

Der Defekt: Fahrkartenautomat oder Entwerter kaputt

Wenn der einzige Automat an Ihrer Haltestelle defekt war, können Sie schlichtweg kein Ticket kaufen. Die Beweislast liegt hier zunächst beim Kunden, aber wenn Sie dem Unternehmen die Automaten-Nummer sowie Uhrzeit und Station mitteilen, lässt sich im System des Anbieters genau auslesen, dass eine Störung vorlag. Ähnliches gilt, wenn Sie ein ungestempeltes Ticket dabei hatten, aber die Entwerter-Maschine in der Bahn defekt war. In beiden Fällen ist das Erhöhte Beförderungsentgelt hinfällig, da Sie stets kaufbereit waren.

Tücken der Technik: App-Störung und Online-Ticket

Die Digitalisierung hat ihre Lücken. Wenn Sie vor Fahrtantritt in der App ein Ticket kaufen wollten, der Server von Ihrem Verkehrsbetrieb jedoch nicht erreichbar war oder der Bezahlvorgang aufgrund von Netzproblemen abbrach, liegt die Schuld nicht bei Ihnen. Schildern Sie diesen Vorgang präzise. Wer den Bestellprozess nachweislich rechtzeitig initiiert hat, wehrt die 60-Euro-Zahlungsaufforderung in den meisten Fällen erfolgreich ab.

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Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Beförderungsbedingungen, BGH-Urteilen und der Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO). Sie werden von Marc (Projektleitung) & Team entwickelt, um Fahrgästen eine formale Korrektheit gegenüber Verkehrsbetrieben zu ermöglichen.

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